2022-08-28
Blick auf die Gorges du Verdon aus der Luftperspektive.
Tatsächlich ist hier in den meisten Teilen der Flug mit der Drone erlaubt (wenn auch auf 30 bzw. 50m Flughöhe begrenzt).
Zusätzlich muss man sich noch für die Flugaufnahmen anmelden (CERFA 12546 mindestens 15 Tage vor Beginn der Aufnahmen beim DSAC anmelden, das ganze gilt dann aber für 3 Jahre). Für die Mini 3 Pro sind sonst nur die „typischen“ Regeln zu beachten. https://www.france.fr/de/nuetzliche-tipps/nutzung-von-quadrocoptern-drohnen-frankreich
DJI Mini 3 Pro
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